Urlaub in Coronazeiten... Die Situation ist derzeit nicht einfach. Niemand weiß wie sich die Lage entwickeln wird. Viele Urlauber sind unsicher, und doch möchte man sich gerade in dieser Zeit auf eine Auszeit freuen können!
Hier möchten wir Sie informieren:
Was passiert, wenn eine Beherbergung nicht möglich ist?
Sollte wegen der Pandemie die Beherbergung unsererseits auf Grund behörlicher Anordnungen nicht möglich sein, können Sie Ihren Aufenthalt kostenlos stornieren.
Was ist, wenn ich zum Zeitpunkt des Aufenthaltes bzw. davor krank werde, verdächtige Symtome habe oder eine Quarantäne angeordnet wurde?
Als Familie oder als Frühbucher müssen Sie immer damit rechnen, dass eine Anreise nicht möglich sein könnte. Falls dieses der Fall sein sollte, fallen 90% des Reisepreises an. (Gilt nicht falls die Wohnung kurzfristig anderweitig vermietet werden kann, und somit für uns kein Ausfall entsteht.)
Gerade in dieser Zeit raten wir Ihnen aber zum Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung, die dann die evtl. entstehenden Kosten übernimmt. Auch wenn Sie wegen Quarantäne oder Corona-Infektion nicht anreisen können, werden die Kosten dann von der Versicherung gedeckt.
Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung oder unter Reiseversicherung KAERA (wird vom Tourismusamt Oberstdorf empfohlen)
Wir wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben!!!